Am Stau vorbei: Motorräder dürfen sich vordrängeln!

Frankreich erlaubt Motorrädern seit 2025 das Durchschlängeln im Stau unter strengen Bedingungen. In Deutschland bleibt das Manöver weiterhin verboten.
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Wer, wann, wo und wie? Wir haben alle Infos für euch zusammengefasst:

Seit Anfang des Jahres ist es in Frankreich erlaubt, dass Motorräder sich durch stauende Autos schlängeln dürfen. Diese Maßnahme soll den Verkehrsfluss verbessern und Zweiradfahrern mehr Flexibilität im Stau verschaffen.

Erlaubt ist das Durchfahren nur unter folgenden Bedingungen: 
– Es gilt ausschließlich für motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer Breite von weniger als einem Meter, also hauptsächlich Motorräder und Roller.
– Der Verkehr muss sich in ununterbrochenen Reihen stauen.
– Die Geschwindigkeit darf 50 km/h nicht überschreiten.
– Der Abstand zwischen den Fahrzeugen muss groß genug sein, um das Motorrad sicher hindurchfahren zu lassen.

Wichtige Einschränkungen: 
Das Durchschlängeln ist in Baustellenbereichen (mit gelben Markierungen) sowie bei Schnee oder Eis weiterhin verboten!

 


 

Wo gilt die Regelung?

Die Regelung gilt ausschließlich auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung und einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h. Dazu zählen in der Regel:
– Schnellstraßen
– Autobahnen
– Mehrspurige Straßen in Städten, sofern dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von mindestens 70 km/h besteht.

Das Durchschlängeln ist dabei nur auf den äußeren linken Fahrspuren erlaubt.

 


 

Wie müssen sich Motorradfahrer verhalten?

Maximale Geschwindigkeit: 
– Bei langsamem Verkehr: maximal 50 km/h.
– Bei stehendem Verkehr: maximal 30 km/h.
– Die Geschwindigkeitsdifferenz darf dabei nicht mehr als 30 km/h betragen.
Kein Drängeln: 
Motorradfahrer dürfen sich nicht durchquetschen oder andere Motorräder überholen.
Sicherheit: 
Der Verkehrsfluss darf nicht behindert werden, und das Fahrverhalten muss stets sicher und rücksichtsvoll sein.

 


 

In Deutschland bleibt das „Durchschlängeln“ verboten

In Deutschland ist das Überholen im Stau streng untersagt. Wer auf der linken Spur, in der Mitte oder auf dem Standstreifen überholt, muss mit hohen Strafen rechnen:

Überholen auf der linken Spur (wenn unsicher oder nicht freigegeben):
Bußgeld: 100 Euro
Punkte: 1 Punkt in Flensburg

Überholen auf dem Standstreifen:
Bußgeld: 200 Euro
Punkte: 1 Punkt
Fahrverbot: bis zu 1 Monat

Überholen auf der mittleren Spur (wenn es die Verkehrslage nicht zulässt):
Bußgeld: 100 Euro
Punkte: 1 Punkt

In allen Fällen kann ein Überholen, das den Verkehrsfluss behindert oder gefährdet, als rücksichtslos gewertet werden und zu einem Fahrverbot führen!

 


 

Fazit

Die neue Regelung in Frankreich ist ein begrüßenswerter Schritt, um den Verkehr effizienter zu gestalten. Motorradfahrer profitieren von mehr Bewegungsfreiheit, während der gesamte Verkehrsfluss im Stau verbessert wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die Neuregelung aus Frankreich auch in anderen europäischen Ländern auf Anklang stößt.

Was haltet ihr von den neuen Regeln? Habt ihr schon Erfahrungen gemacht? Schreibt es uns in die Kommentare!

 

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